Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Umweltbildung AFU UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, im Folgenden kurz "AFU".
I. Vertragsschluss, Rücktritt und Kündigung
1. Vertragsschluss
Auf diesen Internetseiten werden Freizeit- und Lehrveranstaltungen sowie Pauschalreisen vom Betreiber dieser Internetseite (AFU) und von Dritten zur Buchung bereit gestellt. Wer der Veranstalter und damit Anbieter einer konkreten Veranstaltung oder Pauschalreise ist, ist jeweils im entsprechenden Buchungsformular angegeben. Die AFU bietet solche, von ihr selbst angebotenen Veranstaltungen und Pauschalreisen auch auf den Internetseiten Dritter an. Soweit der Betreiber dieser Seiten nicht der Anbieter bzw. Veranstalter einer Veranstaltung oder Pauschalreise ist, hat er hierbei die Funktion eines Vermittlers zwischen dem Veranstaltenden und dem Buchenden. In letzterem Fall steht ihm hierfür kein Honorar durch den Buchenden zu. Diese AGB gelten für alle auf diesen Seiten veröffentlichten Veranstaltungen und Pauschlreise, d.h., falls der Betreiber dieser Seiten nicht auch der Veranstalter ist, macht sich der Veranstalter dieser Veranstaltung oder Pauschalreise diese AGB zu eigen. Unbenommen davon ist die Veröffentlichung und Gültigkeit besonderer AGB des jeweiligen Veranstalters auf dem Buchungsformular einer konkreten Veranstaltung oder Pauschlreise. Kündigt der Veranstalter den Vertrag oder tritt von diesem zurück , so haben die Teilnehmer aus diesem Vertrag der Veranstaltung oder der Pauschalreise fern zu bleiben.
Die Bereitstellung einer Veranstaltung oder Pauschalreise zur Buchung auf diesen oder anderen Internetseiten ist kein verbindiches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum. Die Buchung einer Veranstaltung oder Pauschalreise kommt zustande, indem der Benutzer
- das Anmeldeformular einer Veranstaltung oder Pauschalreise unter dem Menüpunkt "Termine" wählt, dort die Angaben zu sich als Buchendem sowie zu den Teilnehmern im Rahmen dieser Buchung ausfüllt und dann auf die Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" klickt.
oder
- eine E-Mail, ein Fax oder ein Schreiben an den Betreiber dieser Seiten sendet, in welche/r/m er deutlich macht, dass er eine Veranstaltung aus dem Prospekt des Betreibers dieser Seiten oder einer sonstigen Veranstaltung nach seinem Wunsch buchen möchte.
Diese Buchung ist der verbindliche Antrag i.S.d. § 145 BGB. Soweit der Betreiber dieser Seiten nicht auch der Veranstalter einer Veranstaltung oder Pauschalreise ist, wird er die Buchung nebst den Daten des Buchenden und der Teilnehmer unverzüglich an den Veranstalter weiter leiten. Der Vertrag über die Teilnahme der in vorgenannten Fällen bezeichneten Teilnehmern kommt zustande, indem der Veranstalter dem Buchenden eine Bestätigung seiner Buchung per E-Mail, per Fax oder in Schriftform zukommen lässt (Annahme gem. § 147 BG).
Der Buchende einer Veranstaltung oder Pauschlreise ist sieben Kalendertage lang an seine Buchung gebunden, ein Rücktritt von der Buchung ist vor Ablauf dieser Bindung ausgeschlossen. Bestätigt der Veranstalter innerhalb dieser Zeit die Buchung, so ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich.
Für Zubucherveranstaltungen und Pauschlreisen mit festem Termin, die auf der Internetseite des Veranstalters ausgeschrieben sind oder auf andere Weise öffentlich angeboten werden, gilt der dort aufgeführte Preis pro Person. Im Übrigen gilt ein Stundensatz von € 200,- (nicht pro Person, sondern für die Veranstaltung), soweit nicht anders vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nur Mo - Fr 09:00 bis 18:00 erreichbar ist, vorzugsweise per E-Mail. Die Mitarbeiter des Veranstalters sind während dieser Zeiten mitunter selbst mit der Ausführung oder Vorbereitung von Veranstaltungen oder der Leitung von Reisen beschäftigt, das Büro des Veranstalters ist daher nicht immer telefonisch erreichbar. E-Mails werden regelmäßig gelesen, in dringenden Fällen erfolgt schnellstmöglich Antwort per E-Mail oder Rückruf, sondern eine Telefonnummer angegeben worden ist. Die Erreichbarkeit anderer Veranstalter, deren Angebote hier buchbar sind, kann davon abweichen.
2. Rücktritt oder Kündigung von Freizeit- und Lehrveranstaltungen
Ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist der Rücktritt
a. durch den Veranstalter wegen nicht vorhersehbarer und unabwendbarer Umstände, etwa Wetterlagen oder sonstiger Ereignisse, welche die Ausführung der Veranstaltung unmöglich machen und/oder das Leben oder die Gesundheit der Teilnehmer gefährden könnten.
b. durch den Buchenden, wenn durch den Veranstalter zu vertretende Umstände vorliegen oder eintreten, die es dem Buchenden unzumutbar machen, am Vertrag festzuhalten.
Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Ort einer Veranstaltung jederzeit zu ändern, sofern wichtige Umstände dies nötig machen und der geänderte Veranstaltungsort nicht weiter als 100 km vom ursprünglichen Ort entfernt und gut mit Öffentlichem Personennahverkehr zu erreichen ist. Sollte der Leiter einer Veranstaltung wegen Krankheit oder sonstiger persönlicher Umstände verhindert sein, so wird der Veranstalter versuchen, Ersatz für ihn zu stellen. Sollte ihm dies nicht gelingen, so ist er ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Veranstalter wird den Buchenden schnellst möglich über den Ausfall einer Veranstaltung informieren. Ist es dem Buchenden oder einem anderer Teilnehmer aus dessen Buchung nicht möglich, an der Veranstaltung teilzunehmen, so ist der Buchende berechtigt, eine andere Person für den Verhinderten zu stellen. Kann oder möchte der Buchende keine andere Person für den Verhinderten stellen, so kann der Veranstalter bei mehrtägigen Veranstaltungen (nur bei solchen!) dem Verhinderten die Teilnahme an einer gleichartigen Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt gewähren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. In jedem Fall ist der vereinbarte Teilnahmebeitrag bis zum Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung zu entrichten. Der Teilnahmebetrag ist bei Beginn der Veranstaltung in bar und passend an den Exkursionsleiter zu entrichten, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist explizit vereinbart. Zahlt ein Teilnehmer den Teilnahmebeitrag nicht vor oder bei Beginn einer Veranstaltung, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter in diesem Fall nicht vom Vertrag zurück, so wird er dem Teilnehmer eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Der Teilnahmebetrag ist dann sofort auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Die Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist für beide Parteien nur möglich, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen, die der jeweils andere zu vertreten hat.
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person oder auf einer Exkursion im dortigen Habitat vorkommende Lebewesen geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden oder die Ausführung der Veranstaltung beeinträchtigt wird. Sollte ein Teilnehmer auch nach Ermahnung durch den Exkursionsleiter fortgesetzt gegen die vorgenannten Regeln verstoßen, so kann der Veranstalter den Vertrag mit jenem Teilnehmer kündigen und diesen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, ohne dass ihm der Teilnahmebeitrag zu erstatten wäre. Bei schweren Verstößen gegen vorgenannte Regeln kann ein Teilnehmer auch ohne Ermahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ihm der Teilnahmebeitrag zu erstatten wäre.
3. Rücktritt oder Kündigung von Pauschalreisen
a. durch den Reisenden
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt werden, die sich nach Folgendem bemessen:
aa. Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
bb. zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und
cc. zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Werden im Vertrag keine Entschädigungspauschalen festgelegt, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Abweichend hiervon kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
b. durch den Veranstalter
aa. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
(1). für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
(2) der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
bb. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen und den Reisenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dieser trotz Abmahnung die Durchführung der Reise behindert oder gefährdert oder andere Reisende oder Dritte schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt oder sich selbst gefährdet. Bei groben Verletzungen dieser Rücksichtspflichten durch den Reisenden kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
II. Teilnehmer und Regeln der Veranstaltungen
Die Sprache in den Verträgen über Veranstaltungen und Pauschalreisen sowie auf selbigen bzw. während selbiger ist deutsch, soweit nichts anderes vereinbart. Es gelten die Rechtschreiberegeln des Duden, zur geschlechtergerechten Schreibung und Sprache die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.
In Naturschutzgebieten (NSG), Nationalparks und anderen staatlich geschützten Habitaten dürfen auf den hier angebotenen Exkursionen keine Arten entnommen werden und es darf von den Wegen nicht abgewichen werden, es sei denn, der Veranstalter erlaubt dies ausdrücklich. In dem Fall dürfen nur einzelne Exemplare zur Bestimmung entnommen werden.
Die Exkursionen und Seminare sind für Erwachsene und Jugendliche geeignet, die Teilnahme von Kindern ist bei Zubucherangeboten ausgeschlossen, es sei denn, dies ist bei einer konkreten Veranstaltung ausdrücklich erlaubt. Für Kinder werden auf Nachfrage individuelle Veranstaltungen angeboten. Das Rauchen und Mitführen von Tieren auf den Veranstaltungen ist nicht gestattet.
III. Haftung
Soweit es sich bei den hier aufgeführten Veranstaltungen und Pauschalreisen nicht explizit um kulinarische Angebote handelt, bei denen Pilze oder Pflanzen gemeinsam verkostet werden, ist deren Zweck die Umweltbildung, d.h. die Lehre der Bestimmung von Pilzen und Pflanzen und der ökologischen Parameter selbiger. Die Exkursionsleiter werden den Teilnehmern auf Wunsch die von ihnen gesammelten Pilze und Pflanzen, soweit möglich, bestimmen und deren Speisewert bzw. Giftigkeit nennen. Ein Anspruch auf die artgenaue Bestimmung eines Fundes besteht jedoch nicht. Der Verzehr der auf den der Umweltbildung dienenden Veranstaltungen gefundenen Pilze und Pflanzen erfolgt immer auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, welche aus dem Verzehr dieser Pilze und Pflanzen erwachsen, ist ausgeschlossen, sofern die Verkostung nicht explizit Teil der Veranstaltung ist oder der Exkursionsleiter die Verkostung empfiehlt.
Eine Haftung durch den Veranstalter oder Vermittler einer Veranstaltung ist ausgeschlossen, ausgenommen davon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder Vermittlers oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für körperliche Schäden ist auf € 100.000,- pro Teilnehmer begrenzt.
Wir empfehlen das Tragen von knöchelhohen und damit Trittsicherheit bietenden Wanderstiefeln sowie regensicherer und atmungsaktiver Kleidung und Sonnenschutz. Bei ausgewählten Veranstaltungen oder während Wanderungen und Ausflügen bei Pauschalreisen kann der Veranstalter das Tragen geeigneter Kleidung, Schuhe und das Beachten sonstiger der SIcherheit dienender Maßnahmen zur Voraussetzung machen. Dies ist dann im Vertrag anzuführen. Die Teilnehmer einer Exkursionen haben stets in Rufweite des Leiters zu bleiben. Es empfiehlt sich, Kompass oder elektronisches Navigationsgerät und Mobiltelefon mitzuführen, für den Fall, dass doch der Kontakt zur Gruppe bzw. dem Leiter abreißt. Zu beachten ist aber, dass die Exkursionsleiter vor und während einer Veranstaltung telefonisch nicht erreichbar sind.